Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag

Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Wohnungsreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Beherbergungsvertrag. Dieser Vertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Wie alle Verträge kann auch dieser nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst weden:

  1. Der Beherbergungsvertrag ist rechtsverbindlich abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung, dem Gast Schadenersatz zu leisten (Ausnahme: Höhere Gewalt, z. B. Naturkatastrophen,   z. B. behördliche Maßnahmen wie Beherbergungsverbote und Gebietssperrungen bei Epidemien/Pandemien).
  4. Der Gast ist verpflichtet, auch bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, unabhängig vom Zeitpunkt  und vom Grund des Rücktritts (Ausnahme: Höhere Gewalt, z. B. Naturkatastrophen, z. B. behördliche Maßnahmen wie Beherbergungsverbote und Gebietssperrungen bei Epidemien/Pandemien).
  5. Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung werden 20 % bei der Vermietung von Ferienwohnungen als angemessen anerkannt. Es sind also 80 % des vereinbarten Preises zu zahlen.
    Ein Buchungsrücktritt sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen.
  6. Kann der Vermieter die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
  7. Der Vermieter hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor der Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
  8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Zahlungsinformationen:
Keine Anzahlung
Gesamtzahlung des Mietpreises per Überweisung 7 – 2 Tage vor der Anreise
Bei kurzfristiger Buchung Barzahlung am Anreisetag möglich